Endodontie
Aufhellung

Aufhellen wurzelbehandelter Zähne

Zähne, bei denen das Zahnmark geschädigt wurde sowie bereits wurzelbehandelte Zähne können im Laufe der Jahre dunkler werden. Befindet sich ein solcher Zahn im sichtbaren Bereich, also im Bereich der Frontzähne oder im vorderen Seitenzahnbereich, kann die Verfärbung die Ästhetik stören.

Aber auch ein wurzelbehandelter Zahn, der sich im Laufe der Jahre von innen heraus dunkel verfärbt hat, kann aufgehellt werden. Abhilfe kann hierbei das so genannte "interne Bleichen" schaffen. Diese Art des Bleichens wird vom Zahninneren her durchgeführt. Daher ist es auch nur für marktote (devitale) Zähne geeignet.

Ursachen für Verfärbungen

Grundsätzlich unterscheidet man externe und interne Verfärbungen. Die externen Verfärbungen werden durch färbende Speisen und Getränke verursacht. Sie legen sich quasi von außen auf den Zahn.

Interne Verfärbungen hingegen werden die Verfärbungen genannt, die vom Zahninneren ausgehen. Ursächlich für diese Verfärbungen sind insbesondere Blutabbauprodukte, aus denen Eisen freigesetzt wird. Dringt dieses in die feinen Dentinkanäle ein, bildet es dort mit bakteriell erzeugtem Schwefelwasserstoff einen bräunlichen bis grauen Farbstoff. Dieser färbt dann den Zahn von innen heraus dunkel. Darüber hinaus können aber auch Proteinabbauprodukte des Zahnmarks zu einer dunklen Verfärbung führen. Dies geschieht, wenn bei einer Wurzelkanalbehandlung Gewebereste im Wurzelkanal belassen wurden.

Zu beachten

Bevor eine Zahnaufhellung aus dem Zahninneren heraus durchgeführt wird, muss abgeklärt werden, wie der Zustand des zu behandelnden Zahnes ist. Es ist also zu klären, ob

  • der Zahn Auffälligkeiten an der Wurzelspitze zeigt,
  • eine unzureichende Wurzelfüllung vorliegt,
  • der Zahn eine Aufbiss- oder Klopfempfindlichkeit aufweist (Hinweis auf Entzündungen) und
  • wie die Langzeitaussichten für die Aufhellung sind.

Behandlungsablauf

Zunächst wird der betreffende Zahn mittels Kofferdam von der Mundhöhle "abgeschottet". Anschließend wird die Zahnfüllung entfernt und der Bereich gereinigt. Von der darunter befindlichen Wurzelfüllung wird der obere Bereich (ca. 1mm) entfernt und mit einer dentinadhäsiven Füllung abgedichtet. Danach wird das Bleichmittel (Bleichagens) eingebracht und der Zahn erhält eine dichte, aber provisorische Füllung. Das Bleichmittel verbleibt nun für 3-5 Tage im Zahn. Sollte die Aufhellung nach dieser Zeit unzureichend sein, erfolgt ein Austausch des Bleichmittels. Nach max. 2 - 4 Wochen sollte sich das gewünschte Bleichergebnis eingestellt haben.

Nachdem die Aufhellung beendet ist, wird mit Hilfe einer Natriumchlorit-Spülung das evtl. im Zahninneren verbliebene H2O2 neutralisiert und der Zahn wird anschließend mit einer endgültigen Füllung bakteriendicht verschlossen. Da sich die Zahnfarbe innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Aufhellung noch verändern kann, sollten im Sichtbereich liegende Füllungen erst nach Abschluss des Aufhellungsprozesses endgültig eingebracht werden. Andernfalls kann es passieren, dass Zahn und Zahnfüllung unterschiedliche Farben aufweisen, was wiederum das ästhetische Erscheinungsbild nachteilig beeinträchtigt.

Die Risiken

Das "Interne Bleichen" ist keine risikolose Behandlung. So ist der Zahn im Verlauf des Bleichprozesses deutlich instabiler, da er zwischen provisorischem Verschluss und Wurzelkanalfüllung hohl ist. Dadurch besteht eine erhöhte Bruchgefahr bei zu großer Belastung z. B. beim Aufbiss auf härtere Nahrungsmittel.

Ist der Wurzelkanalfüllung gegenüber dem Bleichmittel nur unzureichend abgedichtet, besteht die Gefahr, dass sich die Wurzel durch den Einfluss des Bleichmittels auflöst (Wurzelresorption).