Revision einer Wurzelkanalbehandlung
Gründe, Ablauf und Erfolg der Behandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung wird durchgeführt, wenn sich das Zahninnere entzündet hat. Die Wurzelbehandlung dient dabei der Erhaltung des Zahnes. Zwingend erforderlich ist daher, sämtliche, in das Zahninnere gelangten Bakterien restlos zu entfernen. Denn verbleiben Bakterien im Zahninneren, können sie sich dort wieder vermehren und so zu einer erneuten Entzündung führen. Dies kann passieren, wenn Wurzelkanäle

  • bei der Behandlung übersehen oder nicht gefunden werden,
  • derart verkrümmt oder verdreht sind, dass sie nicht bis zur Wurzelspitze gereinigt und desinfiziert werden können,
  • nicht umfassend genug (bezogen auf Breite und Länge) aufbereitet und desinfiziert wurden,
  • nicht hohlraumfrei gefüllt wurden,
  • nicht bakteriendicht verschlossen wurden,
  • erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einer definitiven Füllung oder Krone versorgt werden oder die definitive Füllung zu einem späteren Zeitpunkt “Undichtigkeiten” aufweist (Spalt zwischen Füllung und natürlichem Zahn).

In den genannten Fällen können sich entweder im Wurzelkanalsystem verbliebene Bakterien vermehren oder von außen erneut Bakterien in das Wurzelkanalsystem eindringen und dort eine Entzündung hervorrufen.

Ist das der Fall, ist eine Revision der bereits durchgeführten Wurzelkanalbehandlung zwingend erforderlich, um das Ziel, den Zahn zu erhalten, nicht zu gefährden.

Ablauf einer Revisionsbehandlung

Der betroffene Zahn wird hierzu zunächst mit einem so genannten Kofferdam (in der Regel ein Latex-Tuch) von der Mundhöhle und damit auch dem bakterientransportierenden Speichel “abgeschottet”. Anschließend wird die vorhandene Wurzelfüllung restlos entfernt.

In Abhängigkeit von der Ursache, die für die Revision verantwortlich ist (übersehener Wurzelkanal, defekte Füllung etc.), werden dann die erforderlichen Behandlungsschritte abgestimmt.

In jedem Fall erfolgen aber eine gründliche Reinigung und eine ebenso gründliche Desinfektion der Wurzelkanäle.

Abschließend wird das Wurzelkanalsystem hohlraumfrei und bis an die Wurzelspitzen gefüllt und zum Mundraum hin bakteriendicht (Füllung und/oder Zahnkrone) verschlossen. Der Einsatz einer Zahnkrone kommt immer dann in Betracht, wenn der Zahn einen größeren Defekt aufweist und dadurch bereits bruchgefährdet ist. Mit Hilfe einer Zahnkrone, die den gesamten Zahn überkappt, können auch derart geschädigte Zähne erhalten werden.

Der Erfolg

Von der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) wird auf Basis internationaler Studien eine Erfolgsquote für Revisionen von bis zu 80% angegeben. Von entscheidender Bedeutung sind jedoch folgende Faktoren:

  • Ursache für die Revision
  • Anwendung moderner Behandlungsmethoden und
  • Einsatz von Spezialinstrumenten.

Ist z. B. im Laufe der Zeit die Füllung durch “Auswaschungen” undicht geworden und hat sich so ein Spalt zwischen Füllungsmaterial und Zahn gebildet, durch den Bakterien in die Zahnwurzel eingedrungen sind, ist die Erfolgsquote einer Revision größer als im Falle verkrümmter oder verdrehter Wurzelkanäle, die sich nicht in Gänze aufbereiten und desinfizieren lassen.

Nicht weniger entscheidend für den Erfolg ist, mit welchen Techniken und unter Einsatz welcher zahnmedizinischer Instrumente die Revision durchgeführt wird. Zwar gibt es auch beim Einsatz hochmoderner Behandlungsmethoden und spezieller Kenntnisse sowie der Verwendung von Spezialinstrumenten keine 100%ig Erfolgsgarantie, aber die Erfolgsquote lässt sich dadurch entsprechend erhöhen.

Ausnahmen

Leider kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass auch eine Revision erfolglos ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Wurzelkanäle derart verkrümmt oder verdreht sind, dass sie sich auf herkömmliche Weise nicht bis zur Wurzelspitze hin aufbereiten, reinigen und desinfizieren lassen. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits den endodontisch-chirurgischen Eingriff in Form einer Wurzelspitzenresektion (WSR) und andererseits die Entfernung des betroffenen Zahnes und dessen Ersatz durch entsprechenden Zahnersatz (Brücke, Teilprothese, Zahnimplantat).

Wer darf eine Revision durchführen?

Grundsätzlich darf jeder Zahnarzt sowohl eine Wurzelkanalbehandlung als auch deren Revision durchführen. Dazu hat er während seiner Ausbildung zum Zahnarzt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben. Auch die dafür erforderlichen Instrumente sind im Regelfall in jeder Zahnarztpraxis vorhanden, zumindest deren einfache Ausführung.

Es sollte allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass eine Wurzelkanalbehandlung, insbesondere aber deren Revision sehr komplex ausfallen kann. Je nachdem, welche Ursache der Revision zugrunde liegt, kann es erforderlich sein, über die einfachen Instrumente hinaus Spezialinstrumente einzusetzen. Dazu zählt u. a. der Einsatz eines Mikroskops anstelle einer einfachen Lupenbrille. Auch kann die Komplexität der Revision spezielles Wissen und Erfahrungen in dem Bereich der Endodontologie erfordern, die über das in der allgemeinen zahnmedizinischen Ausbildung vermittelte endodontologische Wissen weit hinausgeht.

In diesem Fall sollte ein Zahnarzt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Endodontologie aufgesucht werden. Diese Zahnärzte verfügen über Spezialwissen und weitergehende Fähigkeiten auf dem Gebiet der Endodontologie. Darüber hinaus setzen diese Zahnärzte auch die erforderlichen Spezialinstrumente ein.