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Weiterführende Informationen

Mit Zahntraumata gehen oftmals auch Verletzungen der Ober- oder Unterlippe einher.

Darüber hinaus kann es auch zu Frakturen des Ober- oder Unterkieferknochens kommen.

Therapie traumatisierter Zähne
Allgemein

Von einem Zahntrauma spricht man, wenn der Zahndefekt durch Gewalteinwirkung eingetreten ist. Neben Frakturen (Brüche) treten dadurch auch so genannte Luxationen (Lockerungen) und Kontusionen (Stauchungen) ein.

Bei den Frakturen unterscheidet man in Abhängigkeit von der Achse in der die Fraktur verläuft in Längs-, Quer- und Schrägfraktur. Darüber hinaus wird bei Zahnfrakturen außerdem in Kronen- und Wurzelfraktur unterschieden. Bei der Kronenfraktur ist der sichtbare Teil des Zahnes beschädigt, so dass beispielsweise ein Teil des Zahnes abgebrochen ist. Die Wurzelfraktur betrifft hingegen den nicht sichtbaren Teil des Zahnes und ist damit entsprechend schwieriger zu diagnostizieren und zu behandeln. Kronenfrakturen werden darüber hinaus noch in so genannte „Schmelz-Frakturen“ und „Dentin-Frakturen“ unterschieden. Bei „Schmelz-Frakturen“ ist, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, der Zahnschmelz betroffen. Sie ist somit eher oberflächlich und geht in jedem Fall ohne eine Schädigung des Zahnmarks (Pulpa) einher. Bei der „Dentin-Fraktur“ hingegen ist die harte Zahnsubstanz, das Dentin, auch Zahnbein genannt, betroffen, das sich zwischen Zahnschmelz und Pulpa befindet. Somit kann es bei Dentin-Frakturen auch zu einer Schädigung des Zahnmarks kommen.

Von einer Luxationspricht der Zahnmediziner, wenn sich der betroffene Zahn verschoben (unvollständige Luxation) oder aus dem Zahnfach (Alveole) teilweise oder vollständig (komplette Luxation) herausgelöst hat.

Bei einer Kontusion hingegen findet keine Lockerung des Zahnes statt. Obwohl es sich hierbei um ein Zahntrauma minderen Schwergrades handelt, sollte diese nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn es kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zu einer Schädigung der Pulpa und des Zahnhalteapparates kommen.

Ursachen von Zahntraumata

Als Hauptursachen von Zahntraumata gelten:

  • Verkehrsunfälle,
  • Stürze (z. B. mit dem Fahrrad, dem Skateboard oder von Kleinkindern beim Laufen lernen),
  • Körperverletzung (z. B. Faustschlag, Fußtritt o. ä.),
  • Sportunfälle (z. B. beim Eishockey, Feldhockey, Handball, Inlineskating etc.),
  • beruflich bedingte Unfälle (z. B. Hufschmied, Boxer) und
  • Unfälle im Haushalt.

Bei Unfällen und Stürzen sind besonders häufig die Schneide- und Eckzähne (Frontzähne) betroffen. Das ist auch nachvollziehbar, da man bei einem Unfall oder Sturz oftmals frontal mit dem Gesicht und damit eben auch mit den Frontzähnen zuerst auf dem Fahrradlenker, dem Schwimmbeckenrand oder der Tischkante auftrifft.

Die Zähne im Seitenzahnbereich hingegen werden eher bei Körperverletzungen beispielsweise durch seitliche Faustschläge oder Tritte gegen den Kopf verursacht.