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Weiterführende Informationen

Kostenübernahme bei Einsatz eines Operationsmikroskops

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die dabei anfallenden Kosten nicht. Wir empfehlen Ihnen sich vorher danach zu erkundigen.

Wurzelspitzenresektion
Allgemeines

Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein chirurgisches, endodontologisches Behandlungsverfahren zur Zahnerhaltung. Dabei wird die Wurzelspitze des betroffenen Zahnes entfernt. Für ausgebildete Endodontologen handelt es sich bei einer Wurzelspitzenresektion um ein Standardoperationsverfahren, was jedoch nicht bedeutet, dass der Eingriff 100% gefahrlos oder in jedem Fall erfolgreich ist.

Oberstes Ziel einer Wurzelspitzenresektion (WSR) ist die Erhaltung des Zahnes. Daher kommt sie auch nur bei als erhaltungswürdig eingestuften Zähnen zum Einsatz. Oftmals ist die WSR die letzte Möglichkeit, den betroffenen Zahn zu erhalten. Anwendungsbereiche für eine WSR sind:

  • bei chronischen, mit einer Wurzelkanalbehandlung nicht behandelbaren Entzündungen an der Wurzelspitze,
  • bei Frakturen der Zahnwurzel im unteren Drittel der Wurzel, nicht jedoch bei Längsfrakturen,
  • zur Entfernung von Zysten an der Zahnwurzel,
  • bei Tumorverdacht und zur Entfernung von Tumoren,
  • bei stark verdrehten/gekrümmten Wurzelkanälen, die nicht durch die Zahnkrone hindurch (orthograd), sondern nur von der Wurzelspitze ausgehend (retrograd) aufbereitet werden können,
  • wenn zuvor durchgeführte Wurzelkanalbehandlungen und deren Revision erfolglos waren, sowie
  • zur Entfernung zahnmedizinischer Instrumente (sofern die Entfernung erforderlich ist), die während einer Wurzelkanalbehandlung in den Wurzelkanälen abgebrochen sind und nur von der Wurzelspitze her entfernt werden können.

Letztlich handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung auf Basis der individuellen Gegebenheiten im Mund des Patienten sowie seiner gesundheitlichen Konstitution, ob eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt werden sollte oder nicht. Ob eine Wurzelspitzenresektion möglich und sinnvoll ist, wird auf Basis der Voruntersuchungsergebnisse zwischen Behandler und Patient getroffen.

Manchmal ist eine Wurzelspitzenresektion der falsche Weg.

Da es sich bei einer Wurzelspitzenresektion um einen chirurgischen Eingriff (Operation) mit allen Konsequenzen handelt, sollte sie nicht durchgeführt werden, wenn

  • der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten dies nicht zulässt,
  • der betroffene Zahn aufgrund zu großer Zahndefekte nicht erhaltungswürdig oder erhaltungsfähig ist,
  • der Gesamtzustand des Gebisses durch den Eingriff nicht verbessert wird oder der Zahn, die Zahnwurzel und/oder der Knochen bereits so weitgehend geschädigt sind, dass eine Wurzelspitzenresektion erfahrungsgemäß nicht erfolgversprechend ist.

Nicht angezeigt ist eine WSR außerdem, wenn beispielsweise bei einem bereits vor Jahren wurzelbehandelten Zahn plötzlich eine Entzündung an der Wurzelspitze auftritt. Dies deutet darauf hin, dass erneut Bakterien in die Wurzelkanäle ein- und bis zur Zahnwurzel vorgedrungen sind. Da Bakterien von der Zahnkrone bis zur Wurzelspitze ungefähr 3 Monate benötigen, weist eine nach Jahren plötzlich auftretende Entzündung an der Zahnwurzel auf einen undicht gewordenen Verschluss der Wurzelkanäle hin. In diesem Fall wäre vor einer Wurzelspitzenresektion zunächst einmal eine erneute Wurzelkanalbehandlung angezeigt. Dabei muss die undichte Füllung (Verschluss und Wurzelkanalfüllung) entfernt und das Zahninnere komplett gereinigt und desinfiziert werden. Anschließend müssen die einzelnen Wurzelkanäle hohlraumfrei gefüllt und zum Mundraum hin bakteriendicht verschlossen werden.

Ebenfalls nicht angezeigt ist eine Wurzelspitzenresektion bei einer festgestellten Zahnfraktur in der Längsachse (Längsfraktur). Diese kann durch eine Wurzelspitzenresektion nicht behandelt werden. Ein Zahn mit Längsfraktur kann nur noch extrahiert (gezogen) werden.

Ob eine Wurzelspitzenresektion möglich und sinnvoll ist, ist eine Einzelfallentscheidung, die auf Basis der Voruntersuchungsergebnisse zwischen Behandler und Patient zu treffen ist.

Was passiert, wenn der Zahn unbehandelt bleibt?

Das kommt darauf an, aus welchem Grund eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt werden soll. Hat sich beispielsweise infolge einer Entzündung an der Wurzelspitze eine Zyste gebildet, kann zunächst beobachtet werden, ob sich die Zyste von allein zurückbildet. Falls ja, ist keine Behandlung erforderlich und damit auch keine Wurzelspitzenresektion. Wächst die Zyste jedoch weiter, ist deren Behandlung angesagt. Andernfalls kann sich die Entzündung auf den Kieferknochen ausweiten und von dort weiter Richtung Augenhöhle oder Hals ausbreiten.

Alternativen zur Wurzelspitzenresektion

Ergibt die Voruntersuchung, dass der betroffene Zahn nicht erhaltungswürdig oder erhaltungsfähig ist, bleibt als Alternativen die Entfernung (Extraktion) des betroffenen Zahnes. In diesem Fall sollte überlegt werden, wie die nach der Extraktion bestehende Zahnlücke schnellstmöglich geschlossen werden kann. Brücken und Einzelzahnimplantate bieten dabei eine gute Möglichkeit.